Viele Kunden der Telekom kennen die Situation: Man öffnet die monatliche Telefonrechnung und entdeckt Positionen, die schlicht nicht nachvollziehbar sind – sei es, weil die Preise höher ausfallen als erwartet oder weil Verbindungen auftauchen, die man nie selbst genutzt hat. Besonders ärgerlich wird es, wenn kein Einzelverbindungsnachweis vorliegt. Doch keine Sorge: Es gibt klare Schritte, wie man bei fehlerhaften Abrechnungen vorgehen kann.

Welche Posten landen auf der Telekom-Rechnung?

Neben den hauseigenen Leistungen listet die Telekom auch Abrechnungen anderer Anbieter auf – darunter Callthrough- oder Mehrwertdienste. Die Telekom zieht diese Beträge ein, agiert aber lediglich als Abrechnungsstelle. Unter „Beträge anderer Anbieter“ finden sich dazu die Kontaktdaten, über die Kunden direkt reklamieren können.

Wo den Fehler melden?

  • Eigene Telekom-Leistungen betroffen (z. B. Grundgebühr oder Verbindungen): Ansprechpartner ist die Telekom selbst.
  • Forderungen von Drittanbietern: Hier sollte man sich an den genannten Dienstleister wenden. Trotzdem empfiehlt es sich, zunächst die Telekom über die Beanstandung zu informieren. Zusätzlich kann eine Drittanbietersperre sinnvoll sein, um künftige ungewollte Abbuchungen zu vermeiden.

Einzelverbindungsnachweis als Beweismittel

Kunden ohne EVN haben trotzdem Anspruch darauf, dass die Telekom einen Nachweis erstellt. Einschränkungen gibt es nur, wenn man früher ausdrücklich die sofortige Löschung oder gekürzte Speicherung der Verbindungsdaten beantragt hat. Daher gilt: Für die Zukunft unbedingt einen EVN einrichten – er ist kostenlos und bietet Transparenz.

So handeln Sie konkret

  • Beanstandungen immer schriftlich einreichen (am besten per Brief oder Einschreiben).
  • Nur die unstrittigen Beträge überweisen. Wichtig: der Telekom mitteilen, welche Positionen bewusst einbehalten wurden.
  • Schreiben und Rechnungen gut aufbewahren – sie können als Beweismittel dienen.

Werden weiterhin falsche Forderungen gestellt, können sich Kunden an die Bundesnetzagentur wenden und ein Schlichtungsverfahren einleiten.

Mahnungen und Inkasso

Mahnungen kommen oft direkt vom Drittanbieter oder dessen Inkassodienst – das ist üblich. Wichtig: Auch Zahlungen an die Telekom selbst wirken befreiend gegenüber den Drittanbietern. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, greift der sogenannte Anscheinsbeweis: Liegt ein fehlerfreier EVN vor, gehen Gerichte davon aus, dass die Verbindungen tatsächlich stattgefunden haben. Um diesen Beweis zu entkräften, braucht es stichhaltige Gegenargumente – was in der Praxis schwierig sein kann.

Fazit

Eine fehlerhafte Rechnung der Telekom ist ärgerlich, aber nicht aussichtslos. Mit kühlem Kopf, schriftlicher Reklamation und konsequentem Vorgehen lassen sich die meisten Unstimmigkeiten klären. Zusätzlich lohnt es sich, präventiv zu handeln: EVN beantragen, Drittanbietersperre setzen und Rechnungen genau prüfen. So ist man für den Ernstfall bestens vorbereitet.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert