
Die deutschen TV-Kabelnetze sind in vier Ebenen gegliedert. Während die ersten beiden Stufen vor allem technische Infrastruktur auf Seiten der Netzbetreiber betreffen und für Endkunden keine große Rolle spielen, haben Netzebene 3 (NE3) und Netzebene 4 (NE4) direkte Auswirkungen auf die Nutzer. Sie entscheiden, welcher Anbieter den Anschluss im Haus tatsächlich bereitstellt.
Die vier Netzebenen im Überblick
- Ebene 1: Hier werden die Programme produziert – Fernseh- und Radiosender.
- Ebene 2: Betrieb der Kopfstationen, die TV- und Radiosignale empfangen und ins Netz einspeisen.
- Ebene 3: Die Straßen- und Stadtnetze, also die eigentlichen Kabelverteilnetze.
- Ebene 4: Das Hausnetz – die Verteilung innerhalb von Gebäuden bis in die Wohnungen.
Auf Netzebene 3 dominieren in Deutschland Vodafone (ehemals Kabel Deutschland, inzwischen auch Unitymedia) sowie Tele Columbus mit der Marke Pyur. Auf Netzebene 4 begegnen Kunden dagegen einer Vielzahl kleinerer Betreiber, von Wohnungsgesellschaften bis zu lokalen Antennenbauern.
Historische Gründe für die Aufteilung
Die Struktur stammt aus den 1980er Jahren, als die Telekom im Auftrag des Staates die ersten Kabelnetze errichtete. Häufig endete das Netz der Telekom an der Grundstücksgrenze, während Hausanschlüsse von privaten Betreibern gelegt wurden. Daraus entwickelte sich die bis heute bestehende Trennung zwischen NE3 und NE4.
Besonders die Netzebene 4 ist berüchtigt: Sie gilt als die profitabelste Ebene, da sie den direkten Kontakt zum Endkunden hat. Viele kleine Betreiber nutzen die vorhandenen Kabelnetze, die ursprünglich mit staatlichen Mitteln finanziert wurden, und erheben dabei Gebühren, die oftmals in keinem Verhältnis zu den eigentlichen Leistungen stehen.
Hausübergabepunkt (HÜP): Schnittstelle zwischen NE3 und NE4
Die Übergabe zwischen beiden Ebenen findet am sogenannten Hausübergabepunkt (HÜP) statt. Hier einigen sich große Betreiber wie Vodafone oder Pyur mit lokalen NE4-Betreibern über die Bedingungen der Signalweiterleitung. Kritiker werfen vielen NE4-Gesellschaften vor, von der Infrastruktur zu profitieren, ohne selbst nennenswerte Investitionen zu leisten.
Mit dem Ende des Nebenkostenprivilegs im Kabel-TV ab 2024 sind NE4-Betreiber noch stärker ins Blickfeld geraten: Manche verlangen zusätzliche Durchleitungsgebühren für Internetdienste oder blockieren sogar konkurrierende Glasfaseranschlüsse im Gebäude – obwohl das nach dem Telekommunikationsgesetz unzulässig ist.
Was bedeutet das für Kunden?
Wer Internet oder Telefonie über Kabel nutzen möchte, braucht zunächst einen rückkanalfähigen Anschluss. Ob dieser an der eigenen Adresse verfügbar ist, lässt sich leicht auf den Webseiten der großen Anbieter prüfen. Ist die Grundversorgung vorhanden, entscheidet die jeweilige Vermarktungsstrategie:
- Entweder können Kunden direkt bei Vodafone oder Pyur buchen.
- Oder sie müssen über den zuständigen NE4-Betreiber gehen, der das Signal vom HÜP ins Hausnetz weiterleitet.
In vielen Mietverträgen ist festgehalten, welcher Anbieter auf NE4-Ebene zuständig ist. Auch Hausverwaltungen oder Eigentümer können diese Auskunft geben.
Fazit
Die Aufteilung in Netzebenen ist ein Relikt aus der frühen Kabelgeschichte und sorgt noch heute für bürokratische Hürden. Für Kunden bedeutet das: Nicht immer ist automatisch der größte Anbieter zuständig, manchmal entscheidet der NE4-Betreiber vor Ort. Mit dem fortschreitenden Glasfaserausbau dürfte dieses Konstrukt künftig stärker in Frage gestellt werden.
