Fast jeder Verbraucher hat es schon erlebt: Eine Telefon- oder Internetrechnung enthält Posten, die nicht stimmen, oder es flattert sogar eine Mahnung von einer völlig unbekannten Firma ins Haus. Wichtig ist: Nicht ignorieren, sondern überlegt reagieren.

Fehler bei seriösen Anbietern

Tauchen unberechtigte Forderungen auf Rechnungen Ihres Providers auf, sollten Sie sofort handeln. Besonders häufig passiert es, dass Optionen oder Abos zwar gekündigt wurden, aber im System des Anbieters weiterlaufen. In solchen Fällen gilt: Zahlen Sie den unstrittigen Teil der Rechnung, halten Sie aber die zweifelhaften Beträge zurück. Teilen Sie Ihrem Anbieter schriftlich mit, welche Positionen Sie nicht akzeptieren und warum.

Tipp: Über Telefonrechnungen können auch Drittanbieter Leistungen abrechnen. Wenn die fehlerhafte Buchung von einem externen Dienst stammt, muss sich zunächst Ihr Provider darum kümmern. Bitten Sie ihn außerdem, gleich eine Drittanbietersperre einzurichten, um künftige Überraschungen zu vermeiden.

Schriftlich ist besser als Hotline

Ein Anruf beim Callcenter führt oft nicht zum Ziel. Schreiben Sie besser einen Brief – idealerweise per Einschreiben mit Rückschein. So können Sie jederzeit nachweisen, dass Ihr Widerspruch eingegangen ist. Rechnungen, Mahnungen und Ihre Korrespondenz sollten Sie sorgfältig aufbewahren, falls es zu einem Schlichtungsverfahren oder gar zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

Sollte der Anbieter die Forderung nicht zurücknehmen und ein Inkassobüro oder Anwalt eingeschaltet werden, empfiehlt sich rechtlicher Rat. Ansprechpartner sind die Verbraucherzentralen, Rechtsanwälte oder auch die kostenlose Beratung beim Amtsgericht. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, sollte diese frühzeitig eingebunden werden.

Gerichtliches Mahnverfahren – Eile geboten

Erhalten Sie einen Mahnbescheid vom Gericht, reagieren Sie sofort. Innerhalb von zwei Wochen muss Widerspruch eingelegt werden. Wer zögert, riskiert einen Vollstreckungsbescheid – und damit den Besuch des Gerichtsvollziehers. Fachkundige Hilfe von einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale ist hier unverzichtbar.

Vorsicht vor unseriösen Forderungen

Neben echten Fehlern seriöser Anbieter gibt es auch Abzockmaschen. Besonders Online-Kostenfallen sind berüchtigt: Ein Klick oder ein Anruf genügt, und angeblich entsteht ein teurer Vertrag – oft versteckt in kaum lesbaren Sternchentexten. Kurz darauf folgen Drohbriefe von Inkasso-Büros oder Anwälten, die Druck machen sollen.

Wichtig: Nicht zahlen! Wenn nie ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist, gibt es auch nichts zu kündigen oder zu begleichen. In vielen Fällen bleibt es bei Drohungen – vor Gericht ziehen solche Firmen fast nie.

Weisen Sie die Forderung schriftlich zurück und verlangen Sie Nachweise. Verbraucherzentralen bieten dafür Musterbriefe an und kennen die gängigen Betrugsfälle. Wer möchte, kann zusätzlich eine Strafanzeige in Betracht ziehen.

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