
Heute, im Zeitalter von Allnet- und Festnetz-Flatrates, ist die Unterscheidung zwischen Orts- und Ferngespräch für die meisten Nutzer längst irrelevant geworden. Wer einen entsprechenden Tarif bei der Telekom oder einem anderen Anbieter hat, telefoniert ins deutsche Festnetz ohne zusätzliche Kosten. Viele Provider rechnen ohnehin pauschal ab und machen gar keinen Unterschied mehr.
Früher allerdings – vor allem in Zeiten von Call-by-Call – war es noch wichtig zu wissen, ob ein Telefonat als Orts- oder Ferngespräch abgerechnet wurde.
Wie die Telekom früher rechnete
Traditionell verstand man unter einem Ortsgespräch einen Anruf innerhalb des eigenen Ortsnetzes und eines Radius von etwa 20 Kilometern. Alles darüber hinaus galt als Ferngespräch. Dieses Schema war lange Grundlage der Telekom-Abrechnung. Heute hingegen setzt der Konzern nur noch auf einheitliche Festnetztarife – Unterschiede zwischen „nah“ und „fern“ gibt es nicht mehr.
Call-by-Call: Strengere Regeln
Anders sah es bei alternativen Call-by-Call- oder Preselection-Anbietern aus. Hier galt ein Gespräch nur dann als Ortsgespräch, wenn es ohne Vorwahl geführt wurde – also direkt innerhalb des eigenen Ortsnetzes. Schon beim Nachbarort mit eigener Vorwahl konnte der Preis in den Ferntarif springen. Dennoch war das oft günstiger, als wenn man über die Telekom selbst ein Nah- oder Ferngespräch geführt hätte.
Unterschiedliche Handhabung je nach Anbieter
Andere Netzbetreiber hatten teilweise eigene Regeln. Manche definierten größere „Cityzonen“, die mehrere Vorwahlbereiche zu einem günstigen Tarif zusammenfassten. Andere orientierten sich an den ersten beiden Ziffern einer Vorwahl. Damit konnten Nutzer je nach Anbieter ganz unterschiedliche Kostenmodelle vorfinden – was besonders für Vieltelefonierer eine Rolle spielte.
